Aktuelle Informationen für den Landkreis München
Schutzmaßnahmen für Schulen und Kindertageseinrichtungen
- Maskenpflicht im Unterricht ab der 5. Jahrgangsstufe: Für Schulen gilt nach dem Rahmenhygieneplan von Kultus- und Gesundheitsministerium nun Stufe 2 des entsprechenden Konzepts. Diese sieht vor, dass Schülerinnen und Schüler ab der 5. Jahrgangsstufe auch im Unterricht eine Maske tragen müssen, sofern in den Klassenzimmern der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Schülern und zur Lehrkraft nicht eingehalten werden kann.
- In allen Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und Heilpädagogischen Tagesstätten müssen entsprechend dem Rahmen-Hygieneplan feste Gruppen gebildet werden. Alle Beschäftigten haben in der Einrichtung eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Mehr Informationen finden Sie hier.
von Caritas-Integrationskindergarten St. Josef
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